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Stand April 2024
 

Rechtslage:
eingereichte Anzeigen
und Schadensersatz gemäss Epidemiengesetz

Gemäss Epidemiengesetz ist die maximale Entschädigungssumme für PostVAC lediglich auf 70'000 CHF begrenzt. Bisher wurde in Zusammenhang mit den C19-Injektionen keine einzige Entschädigung ausbezahlt - obwohl rund 7000 schwerst Geschädigte schon seit über 3 Jahren auf Hilfe warten.

Eingereichte Anzeigen

Die bisher umfangreichte und am beste dokumentierte Anzeige ist die
www.coronaanzeige.ch von Kruse et al.
sie wird begleitet von einem
ein Executive Summary (PDF)
und einem Evidenzreport (PDF)

weitere Anzeigen im Zusammenhang mit Massnahmen
u. a. von Gerald Brei, Lienert und Heinz Raschein
werden hier demnächst verlinkt.

 

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